Eine große Wertschätzung und Neugier für die Menschen, die mir begegnen, machen
mich in besonderer Weise aus. Als Paar- und Familientherapeutin bin ich eine behutsame
und unvoreingenommene Begleiterin in krisenhaften Zeiten.
* Dipl. Sozialpädagogin
* Systemische Paar- und Familientherapeutin
* Heilpraktikerin für Psychotherapie
* Psychoonkologin
Seit meinem Studium der Sozialpädagogik Anfang der 1990er Jahre setze ich mich für die Belange von Familien ein. Zunächst in stationären Einrichtungen, später lange Jahre in
der ambulanten Jugendhilfe. Als Psychoonkologin und Familientherapeutin baute ich gemeinsam mit einer Kollegin eine Beratungsstelle für Kinder krebskranker Eltern auf.
Sowohl als Angestellte als auch als Freiberuflerin kenne ich mannigfaltige berufliche und fachliche Kontexte.
Im professionellen Netzwerk engagiere ich mich seit 2019 als ehrenamtliche Sprecherin der Regionalgruppe Augsburg-Schwaben der DGSF.
„Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann“
“Veränderung beginnen.”
„Wir können den anderen nicht ändern. Was wir tun können ist, bei uns selbst mit der Veränderung beginnen.“
Meine Leistungen im Rahmen der systemischen Therapie erfolgen nach dem Heilpraktikergesetz (HPG). Das Stundenhonorar wird individuell frei verabredet, orientiert sich am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aus dem Jahr 1985 und liegt in der Regel über den dortigen Sätzen.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Kosten für Psychotherapie durch Heilpraktiker. Eine Ausnahme ist nur in seltenen Härtefällen (§ 13 Absatz 3 SGB V) möglich, wenn z. B. kein Kassentherapeut verfügbar ist.
Viele private Krankenversicherungen sowie die Beihilfe erstatten ganz oder teilweise die Kosten für heilpraktische Psychotherapie. Die Voraussetzungen und Erstattungshöhen variieren jedoch stark je nach Tarif.
Einige gesetzlich Versicherte verfügen über eine private Zusatzversicherung, die Heilpraktikerleistungen abdeckt. Bitte prüfen Sie vor Beginn der Behandlung, ob psychotherapeutische Leistungen enthalten sind.
Psychotherapie kann unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung (§33 EStG) steuerlich geltend gemacht werden. Fragen Sie hierzu bitte Ihre Steuerberaterin.
Auf Nachfrage stelle ich Ihnen eine Rechnung aus, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können. Ob und in welchem Umfang eine Erstattung erfolgt, hängt allein von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Die ausgestellte Rechnung enthält alle Angaben zur Diagnose und Leistung – das ist wichtig für die Erstattung und ggf. steuerliche Anerkennung als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG). Bitte klären Sie vor Beginn der Therapie, ob Ihre Versicherung Leistungen für Heilpraktiker‑Psychotherapie erstattet.
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